Allgemeine Geschäftsbedingungen

www.pro-creative.eu/de/ und www.procreative-germany.de


Jens Werner (nachfolgend Firma genannt)
Gustav-Adolf-Straße 6
04105 Leipzig

fon +49 (0341) 249 181 07
fax +49 (0341) 910 466 8

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1.Geltungsbereich

Aufträge an die Firma werden ausschließlich unter den folgenden Bedingungen ausgeführt. AGB des Vertragspartners werden – auch ohne ausdrücklichen Widerspruch - nicht anerkannt, es sei denn sie entsprechen den AGB der Firma.

2. Preise, Zahlungen, Fälligkeit, Verzugszinsen, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise gemäß der zum Vertragsschluss gültigen Preisliste der Firma. Preisangaben verstehen sich – soweit nicht anders vermerkt – zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und ab Lieferwerk exklusive Verpackung und Versand. Verzugszinsen betragen mindestens acht Prozentpunkte über dem Basiszinsatz. Gegen Forderungen der Firma kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden. Die Firma ist zur Berechnung angemessener Vorschüsse berechtigt. Spätestens mit Ablieferung des Vertragsgegenstandes und Zugang der Rechnung ist die Vergütung ohne Skonto fällig.

3. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma.

4. Mehr- und Mindermengen

Ist die Lieferung einer bestimmten Menge durch die Firma vereinbart, kann diese Menge aus technischen Gründen um zehn Prozent über- oder unterschritten werden. In diesem Fall wird die Vergütung verhältnismäßig angepasst.

5. Termine

Liefertermine für die Firma sind unverbindlich, es sei denn ihre Verbindlichkeit wurde dem Vertragspartner ausdrücklich schriftlich bestätigt. Auch bei ausdrücklicher Bestätigung ist eine Haftung ausgeschlossen wegen Terminverschiebungen, die ihre Ursache außerhalb der Sphäre der Firma haben. Termine zur Abnahme von Korrekturabzügen / Mustervorlagen u.ä. sind für den Vertragspartner verbindlich. Hält der Vertragspartner die Termine nicht ein, gilt der Korrekturabzug als genehmigt. Mehraufwand, der der Firma wegen der Nichteinhaltung der Abnahmetermine entsteht, ist vom Vertragspartner zu erstatten.

6. Versand

Bei Versand geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald die Ware an den den Transport ausführenden übergeben ist. Die Firma versendet die Ware. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Ware unversichert zu versenden.

7. Prüfpflichten des Vertragspartners

Bei Warenlieferungen ist der Vertragspartner verpflichtet, die Ware nach Eingang unverzüglich auf Mängel zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich geltend zu machen. Andernfalls sind Ansprüche wegen der Mängel gegen die Firma ausgeschlossen. Beanstandungen des Korrekturabzuges / Musters sind der Firma innerhalb der gesetzten Frist mitzuteilen. Nach Bestätigung des Korrekturabzuges durch den Vertragspartner sind Veränderungen nicht mehr möglich. Wegen unentdeckten Fehlern des Korrekturabzuges bestehen keine Ansprüche gegen die Firma. Nimmt die Firma überobligatorisch auch nach erfolgter Abnahme des Korrekturabzuges Änderungen am Vertragsgegenstand vor, so kann sie für diesen zusätzlichen Aufwand eine angemessene Entschädigung fordern, soweit die Änderung im Interesse des Vertragspartners liegt.

8. Verantwortung

Die Verantwortung für das Inverkehrbringen des Vertragsgegenstandes nach Bestätigung des Korrekturabzuges liegt ausschließlich beim Vertragspartner, soweit die Firma nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verkannt hat, dass das Inverkehrbringen Rechte Dritter verletzt. Der Vertragspartner stellt die Firma von Ansprüchen Dritter frei, die sich im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand ergeben, insbesondere wegen Ansprüchen aus Verletzung des Rechts am eigenen Bild, von Markenrechten, von Urheberrechten oder sonstiger Persönlichkeitsrechte sowie insbesondere wegen Ansprüchen, die sich aus der Verletzung von Strafgesetzen ergeben, es sei denn der Firma liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last.

9. Rechteeinräumung

Der Vertragspartner sichert zu, dass er hinsichtlich der Materialien, insbesondere Texte, Logos, Fotos, multimedialer Inhalte u.ä., die er der Firma im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung zur Bearbeitung und Verwendung, insbesondere Vervielfältigung und Verbreitung, überlässt, im Besitz der dazu erforderlichen Rechte ist. Der Auftraggeber stellt die Firma von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte im Falle einer Verletzung solcher Rechte, gegen die Firma haben. Alle schöpferischen Leistungen der Firma unterliegen dem UrhG, unabhängig davon, ob sie die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe aufweisen. Dem Vertragspartner werden von der Firma einfache Nutzungsrechte an den in seinem Auftrag geschaffenen Werken eingeräumt, nur, soweit das für den Vertragszweck erforderlich ist und erst, wenn die vereinbarte Vergütung vollständig entrichtet ist. Die Rechteeinräumung bezieht sich ausschließlich auf den vom Vertragspartner abgenommenen Korrekturabzug. Soweit durch die Mitarbeit des Vertragspartners bei diesem eigene (Mit-)Urheberrechte entstehen, überträgt er daran die exklusiven Nutzungsrechte an die Firma.

10. Schadenersatzansprüche

Schadenersatzforderungen gegen die Firma sind auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung der Firma begrenzt, maximal jedoch auf
€ 10.000 pro Schadenfall. Schadenersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

11. Aufbewahrung von Materialien

Materialien und Daten sowie Kopien davon, die im Rahmen der Auftragsabwicklung vom Vertragspartner an die Firma gelangen, werden der Firma kostenfrei zur Verfügung gestellt und müssen von der Firma weder aufbewahrt noch zurück gegeben werden. Die Firma ist nicht verpflichtet Arbeitsergebnisse zu archivieren.

12. Leistung durch Dritte

Die Firma darf sich zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten Dritter bedienen. Die Firma ist zu diesem Zweck berechtigt, Informationen und Materialien weiterzugeben.

13. Referenzen

Die Firma ist berechtigt, als Referenz sowohl den Vertragspartner zu benennen, als auch den Vertragsgegenstand zu verwenden.

14. Formerfordernisse für die Kommunikation

Der Vertragspartner gestattet der Firma ausdrücklich die Kommunikation mit ihm und Dritten per Email, auch für geheimhaltungsbedürftige oder vertrauliche Angelegenheiten. Insbesondere ist die Übersendung von Dokumenten per Email gestattet. Telefaxe von der Firma gelten als zugegangen, wenn durch Faxprotokoll die fehlerlose Übertragung bestätigt ist. Emails von der Firma gelten als zugegangen, wenn der Empfänger eine Lesebestätigung per Email versandt hat.
Andere Zugangsnachweise bleiben unberührt.

15. Datenschutz

Gemäß § 28 BDSG weist die Firma daraufhin, dass die zur Vertragsdurchführung notwendigen Daten des Vertragspartners von der Firma auf Datenträgern gespeichert werden.

16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsformenwahl

Erfüllungsort ist der Sitz der Firma.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Leipzig.
Es gilt deutsches Recht.

17. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des zwischen den Parteien geschlossenen Individualvertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.